In Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten sind annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen eher die Ausnahme als die Regel. Das zeigt eine neue Studie.
IAB-Studie: Nur wenige Unternehmen mit geringer Lohnlücke
Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, besteht nach wie vor. Nur in rund 21 Prozent der Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten liegt der geschlechtsspezifische Lohnabstand bei höchstens fünf Prozent. Das ist das Ergebnis einer neuen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Auch beim Vergleich von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und mit ähnlichen Anforderungen innerhalb eines Betriebs, zeigen sich Unterschiede.
Männer verdienen häufig deutlich mehr als Frauen
In 70 Prozent der Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten verdienen Männer durchschnittlich über 5 Prozent mehr als Frauen, in 9 Prozent der Betriebe mehr als 5 Prozent weniger. Jedoch berücksichtigt dieser Blick auf die Betriebe noch nicht die gleichwertige Arbeit, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten. Doch selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb.
Betriebliche Strukturen und Transparenz als Schlüssel
„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, so IAB-Forscher Florian Zimmermann.
EU-Entgelttransparenzrichtlinie und Rolle des Betriebsrats
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die in Deutschland voraussichtlich Anfang 2027 umgesetzt wird, soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen, die in einem Betrieb eine gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch vergleichbar gut verdienen. Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Maßnahmen in Form einer gemeinsamen Entgeltbewertung ergreifen, wenn eine Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von mehr als 5 Prozent festgestellt wird, die nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien zu rechtfertigen ist.